Der Radentscheid Aachen hat am Mittwoch eine Anfrage der Aachener Zeitung / Aachener Nachrichten zu Ausnahmegenehmigungen zum Halten bzw. Parken auf Radverkehrsanlagen erhalten. Die Anfrage lautete wie folgt:

Wir werden […] einen Artikel zum legalen Parken von Autos auf Radwegen über eine 240 Euro teure Ausnahmegenehmigung in Aachen veröffentlichen. Dabei geht es um Taxis, Pflegedienste und andere, die ab sofort auch auf Radfahrschutzstreifen, Radwegen, Protected Bike Lanes etc. bis zu 10 Minuten stehen dürfen. Wie stehen Sie / steht Ihr zu dieser Regelung?

Dies ist unsere Antwort:

Ein wesentliches Anliegen des Radentscheids ist die Schaffung eines Radverkehrsnetzes, auf dem viele verschiedene Nutzergruppen sicher und mit gutem Gefühl Radfahren können. Hier denken wir u.a. an Kinder, die zur Schule fahren, Ältere, die ihre Angehörigen besuchen möchten oder Ungeübte, die verstärkt auf das Rad umsteigen möchten. Diese und alle anderen brauchen Radverkehrsanlagen, die sie vor Unfallgefahren schützen. Gleichzeitig brauchen Kfz-Fahrende in Aachen eine Verkehrsführung, die ihnen Konflikte mit Radfahrenden erspart und auch ihnen das gute Gefühl gibt, dass sie fahren können, ohne schwächere Verkehrsteilnehmer zu gefährden.

Haltende oder parkende Kfz auf Radverkehrsanlagen müssen von Radfahrenden umfahren werden. Sie müssen entweder ohne Sicherung auf die Fahrbahn wechseln und sind dort den Gefahren des Kfz-Verkehrs ausgesetzt. Oder sie müssen auf den Gehweg ausweichen. Dort kommt es zu Konflikten mit Zu-Fuß-Gehenden. Weiterhin werden wichtige Sichtbeziehungen unterbrochen, z.B. an Zufahrten oder Einmündungen. Insgesamt liegt hierin ein erhebliches Unfallpotential, das auf jeden Fall vermieden werden muss. Daher hat der Gesetzgeber eindeutig geregelt, dass sowohl Halten als auch Parken auf Radverkehrsanlagen nicht stattfinden darf. Die Unfallgefahren werden nicht geringer, nur weil das Parken nicht mehr illegal wäre, sondern durch eine Ausnahmegenehmigung legalisiert würde.

Abgesehen davon halten wir es nicht für praktikabel, eine Parkdauer von max. 10 Minuten wirksam zu überwachen.

Die Stadt Aachen ist mit den aktuellen Projekten auf einem guten Weg, ein wesentlich sichereres und attraktiveres Radverkehrsnetz für die Menschen zu schaffen. Dieses Ziel darf nicht durch entsprechende Ausnahmegenehmigungen konterkariert werden.

Für die Zukunft sehen auch wir die Aufgabe, Liefern, Laden und das Halten z.B. von Taxen und Pflegediensten gut zu organisieren. Hierzu sollten verstärkt in regelmäßigen Abständen Liefer-/Ladezonen außerhalb der Radverkehrsanlagen eingerichtet werden. Diese könnten nachts für das Bewohnerparken freigegeben werden.

Unser Fazit zu Ihrer Frage ist:
Der Radentscheid Aachen lehnt die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zum Halten bzw. Parken auf Radverkehrsanlagen für einen Zeitraum bis 10 Minuten entschieden ab. Dadurch entstünden neue Unfallgefahren, die das zentrale Ziel eines sicheren und attraktiven Radverkehrs massiv behindern würden. Wir fordern, dass Radverkehrsanlagen in Zukunft noch wesentlich konsequenter von haltenden bzw. parkenden Kfz freigehalten werden.