Die Ziele des Radentscheids Aachen
„Der (gute) Weg ist das Ziel“ – so zeitlos und allgemeingültig dieser Spruch ist, so sehr spiegelt er das Anliegen des Radentscheids Aachen wider: Wir wollen, dass die Wege in unserer Stadt sicherer, komfortabler und selbsterklärend werden. Wir wollen gute Wege besonders für die Schwächeren im täglichen Straßenverkehr – Menschen, die mit dem Rad oder zu Fuß unterwegs sind. Dafür habe wir ein Bürgerbegehren mit einigen Zielvorgaben initiiert. Jedes Bürgerbegehren muss eine Frage beinhalten. Unsere Frage lautet:
Soll die Stadt Aachen folgende 7 verkehrspolitische Ziele innerhalb der nächsten 8 Jahre umsetzen?
72 von 76 Ratsleuten stimmten in der Sitzung des Aachener Stadtrats am 06.11.2019 für die Zulässigkeit und Umsetzung der Ziele des Radentscheids Aachen. Zuvor hatten sich nahezu alle Fraktionen in Redebeiträgen für die dialogorientierte, sachbezogene Arbeit des Radentscheid-Teams bedankt – und für den kräftigen „Schubs“, den Politik und Verwaltung durch die Initiative in Sachen Verkehrswende erhalten.
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- Die Unterschriftenliste, die von rund 40.000 Bürger*innen unterschrieben wurde.
- Die Präsentation vom Bürgerforum am 19.11.2019 erklärt den Hintergrund zu unseren Zielen.
Ziel 1: Durchgängiges, engmaschiges Radwegenetz erstellen
Innerhalb eines Jahres wird ein durchgängiges, engmaschiges Routennetz zwischen und innerhalb der Bezirke geplant. Im Sinne der aktuellen Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (2010) erreichen 90 % der Bevölkerung die Radhauptverbindungen in max. 200 m. Die Radhauptverbindungen sind unterbrechungsfrei, durchgängig beleuchtet, steigungsarm und baulich vom Fußverkehr getrennt. Jährlich werden 10 km dieses Netzes möglichst in Nebenstraßen erstellt.
Ziel 2: Kreuzungen sicher gestalten
Kreuzungen werden mit Priorität auf Sicherheit und zügigem Vorankommen für Fuß- und Radverkehr gestaltet. Dies gilt bei Neubauten und grundlegenden Umbaumaßnahmen.
2.1: Große Ampelkreuzungen
Jährlich werden drei Kreuzungen wie folgt umgebaut: Der Radverkehr erhält eigene Ampeln und durch Schutzinseln getrennte Wartezonen im vorgelagerten Sichtbereich des Kfz-Verkehrs; die Haltelinien für den Radverkehr liegen direkt an der zu querenden Fahrbahn. Die Schutzinseln verkleinern die Abbiegeradien der Kfz und sorgen dabei für ideale Sichtbeziehungen zwischen Kfz sowie Fuß- und Radverkehr. Wartezeiten werden mittels bedarfsgesteuerter Ampelanlagen minimiert. Umbaupriorität haben Kreuzungen mit besonderer Bedeutung im Radwegenetz, hohem Verkehrsaufkommen oder besonderem Gefährdungspotenzial.
2.2: Einmündungen und Grundstückszufahrten
Jährlich werden 15 Einmündungen wie folgt umgebaut: An Kreuzungen von Haupt- und Nebenstraßen werden beim Überqueren der Nebenstraßen Geh- und Radwege jeweils niveaugleich weitergeführt. Bei Neuanlagen von (sowie Baumaßnahmen an) bestehenden Grundstückszufahrten werden Rad- und Gehwege ebenfalls nach diesen Standards ausgeführt.
Ziel 3: Sichere Radwege an Hauptstraßen
Jährlich werden an Hauptverkehrsstraßen 5 km Radwege gebaut, die als Einrichtungsradwege mit 2,30 m Breite zwei Knotenpunkte lückenlos verbinden. Sie werden baulich vor Befahren, Halten und Parken durch Kfz geschützt. Die Radwege entstehen ohne Flächenminderung für Fußverkehr und ÖPNV und sind auch von diesen baulich getrennt.
Ziel 4: Geh- und Radwege durchgängig und einheitlich gestalten
Neue oder zu sanierende Radfahrflächen sind – auch in Kreuzungsbereichen – deutlich durch rote Farbe (z.B. farbiger Asphalt) vom übrigen Straßenraum abgesetzt. Das Fahrbahnmaterial ist durchgängig griffig mit möglichst niedrigem Rollwiderstand. Geh- und Radwege werden baulich voneinander getrennt. Die Führung ist eindeutig und unterbrechungsfrei. Bevorrechtige Geh- und Radwege werden jeweils niveaugleich weitergeführt und sind optisch sowie baulich eindeutig hervorgehoben.
Ziel 5: Fahrradstellplätze umfassend ausbauen
a) 2.500 Plätze in bewachten Fahrradparkhäusern an Bahnhöfen mit hohem Pendleraufkommen,
b) 2.500 überdachte, beleuchtete Plätze an weiteren Bahnhöfen und Haltestellen,
c) je 5.000 Plätze an Fahrradbügeln außer- sowie innerhalb des Alleenrings.
Ziel 6: Mängel online erheben und zeitnah beseitigen
Ein Online-Portal erlaubt die Meldung von Mängeln am Geh- und Radwegenetz. Sowohl gemeldete als auch von der Stadt festgestellte Mängel sind öffentlich einsehbar mit Eingangsdatum, Kartenposition, Klassifizierung des Mangels, Foto, Datum der geplanten und tatsächlichen Behebung.
Ziel 7: Verkehrswende konsequent und transparent fördern
Ein schriftlicher Bericht über den Umsetzungsstand der Ziele und städtische Akquise von (Rad-Verkehrsfördermitteln) wird jährlich veröffentlicht und in Bürgerforen sowie politischen Gremien diskutiert.