Bürgerbegehren und Bürgerentscheid – was ist das?

Wer als Bürgerin oder Bürger in die lokale Politik eingreifen möchte, trifft mit dem Instrument „Bürgerbegehren/Bürgerentscheid“ eine gute Wahl, um mitzugestalten. Es lassen sich damit entweder bereits beschlossene Maßnahmen verhindern oder aber neue Maßnahmen wie etwa der Radentscheid durchsetzen.

Das Bürgerbegehren gilt als Antrag (Vorstufe) für den Bürgerentscheid. So geht es in dieser ersten Stufe vor allem um die Sammlung von Unterschriften für oder gegen einen bestimmten Sachverhalt. Kommen diese in ausreichender Anzahl zusammen, kann in der zweiten Stufe ein Bürgerentscheid erfolgen. Der Bürgerentscheid ist eine Wahl bzw. Abstimmung, die sich um den Sachverhalt selbst dreht. Bürgerbegehren und -entscheid werden durch die Gemeindeordnungen (GO) bzw. die Kommunalverfassungen der einzelnen Bundesländer (hier: GO NRW) geregelt.

Bürgerbegehren – so funktioniert es

Es müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein, um ein Bürgerbegehren (Satzung der Stadt Aachen – PDF) umzusetzen:

  1. Die Abstimmungsfrage muss klar formuliert sein, so dass jeder sofort weiß, worum es geht. Auch die Verwaltung muss in dieser Frage eine klare Handlungsanweisung erkennen. Ebenfalls darf eine Begründung nicht fehlen.
  2. Es gelten bestimmte Fristen zur Beantragung und Durchführung des Bürgerentscheids (der Wahl).
  3. Eine notwendige Anzahl an Unterschriften ist vorgegeben.
  4. Es sind bis zu drei Personen zu benennen, die die Unterzeichnenden vertreten.
  5. Das Bürgerbegehren darf nicht Bestandteil des so genannten „Negativkatalogs“ sein. Dieser Katalog beinhaltet Themen wie Finanz- oder Haushaltsangelegenheiten der Kommune.

Sind die Unterschriftenlisten eingereicht und alle formalen Voraussetzungen erfüllt, kann die Gemeindevertretung dem Anliegen zustimmen (hier: Ratsbeschluss). Geschieht dies nicht, wird ein Bürgerentscheid ins Leben gerufen. Im Gegensatz zum selbst organisierten Bürgerbegehren übernimmt hier die Gemeinde sowohl die Organisation der Wahl als auch die Kosten dafür. Ist der Bürgerentscheid erfolgreich, muss er von der Verwaltung umgesetzt werden. Die sogenannte Abänderungssperre sorgt zudem dafür, dass der Entscheid nicht – oder nur auf Initiative des Rates nach einer gewissen Frist – geändert werden kann.

Bürgerbegehren und Bürgerentscheid sind also sehr wirksame und mächtige Instrumente – unterschreiben und abstimmen dürfen allerdings nur diejenigen Bürgerinnen und Bürger, die auch auf kommunaler Ebene wählen dürfen.